Visionen & Ziele
Vereinsstruktur
Der iJUG besteht aus zwei Organen. An oberster Stelle des Vereins steht die Mitgliederversammlung. Sie stellt den Vorstand und entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, die vom Vorsitzenden geleitet wird. Der Vorstand ruft die Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung vier Wochen vor der Veranstaltung ein. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Wochen vorher schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Weitere Details können der Satzung entnommen werden.
Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung zu Tätigkeiten des Vereins,
- Bestellung, Entlastung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,
- Beschlussfassung zum Mitgliedsbeitrag,
- Aufnahme und Ausschließung von Mitgliedern,
- Beschlussfassung zu Satzungsänderungen,
- Beschlussfassung zur Auflösung des Vereins,
- Beschlussfassung über alle übrigen ihr nach der Satzung zugewiesenen Aufgaben.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Wählbar sind natürliche Personen, die Vertreter oder Repräsentanten der Mitglieder sind. Über die Größe des Vorstandes entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Entscheidungen trifft der Vorstand durch Beschluss in Vorstandssitzungen.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der laufenden Geschäfte sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung,
- Aufstellung eines jährlichen Einnahme- und Ausgabenplans,
- Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung,
- alle übrigen im Verein wahrzunehmenden Aufgaben, sofern diese nicht anderen Organen zugewiesen sind.
Die Satzung des iJUG e.V. kannst du unter folgendem Link als PDF abrufen.



